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| Handhabung der Bahn bei eigenen Fehlern |
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| 4 Beiträge - Einmalposter
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Hallo!
Ich bin Auszubildender an einer Berufsschule und als solcher auf eine einstündige Bahnfahrt pro Strecke angewiesen. (S-Bahn & U-Bahn-fahrt noch nicht mitgerechnet. Tut hier aber auch nichts zur Sache)
Als Berufsschüler besteht für mich die Möglichkeit ein Schülermonatsticket zu erstehen. Voraussetzung: Ich besitze eine Schülerberechtigungskarte. Eine solche nenne ich auch seit langem mein Eigen.
Aufgrunddessen überprüfte ich vor einigen Monaten wieder einmal die Gültigkeit. September 09 war eingetragen. Zum damaligen Zeitpunkt noch 2 Monate gültig. Also kein Problem.
"Fahrkartenkontrolle!" - "Haben sie eine Schülerberechtigungskarte?"
Wohlwissend, dass ich eine besitze - eine gültige noch dazu geb ich das Ding her und siehe da.
"Die ist abgelaufen!"
"Falsch. Ich weiß es zufällig, weil ich eben noch selbst schaute. Sie ist bis September 09 gültig"
"NEIN! Der Stempel Ihrer Schule ist vom September 07. Die Karte ist längstens EIN JAHR gültig. Ihren Ausweis bitte!"
...Gott, ich war ja so verdutzt, dass ich tatsächlich meinen Ausweis hergab, um wie ein Schwarzfahrer abgeurteilt zu werden.
Aber siehe da, was steht auf der Quittung, die mir die Bahnbegleiterin gab?
"konnte keinen gültigen Fahrschein..." Schweinerei!
Ich habe mir natürlich sofort einen neuen Berechtigungsschein angeschafft. Und bei der Ausstellung ist's mir dann auch wieder aufgefallen:
Die Schalterbeamtin hatte das verdammte Ding ausgefüllt. Und so auch bei meinem letzten Schein!
Ergo: Die Bahn akzeptiert ein von ihren eigenen Mitarbeitern ausgefülltes Dokument nicht. Und auf meine Beschwerde mit der ich ALLE KOPIEN meiner gültigen Fahrscheine und der besagten Berechtigungskarte mitschickte, antwortet man mir in einem äußerst gewöhnlichen Standart-Serienbrief dann, dass
'Fahren ohne gültigen Fahrausweis zur Folge hat, dass man Strafe zahlen muss. Wer dann nachweisen kann, dass er gültige Fahrkarten zum Zeitpunkt besessen hat, diese aber nicht mitführte, bekommt eine Ermäßigung auf das Entgelt. Und das wäre bei mir der Fall und ich habe "nur" 7 Euro Erhöhtes Entgelt (STRAFGEBÜHR) zu bezahlen'
Hab ich natürlich nicht getan, sondern das Missverständnis in einem weiteren Brief erklärt...
Forderung der Bahn zu bezahlen als Antwort.
Ignoriert, da im 1. Brief bereits unmissverständlich gesagt, dass ich unter keinen Umständen für deren eigene Fehler bezahlen werde.
Drohung der Bahn mir ein Inkaso-Unternehmen auf den Hals zu hetzen.
Nun... Nachdem ich weder die Leute kannte, mit denen ich zusammensaß, als ich kontrolliert wurde, noch im Knöllchen steht, dass ich "nur" aufgrund des Berechtigungsscheins beanstandet wurde, musste ich jetzt letztendlich doch bezahlen, da ich keinerlei juristische Möglichkeiten habe, meine Unschuld zu beweisen.
Es lebe die Kundenbetreuung der Bahn!! 
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| Beitrag vom 14.01.2010 - 20:24 |
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Ich fasse mal fix zusammen:
Du hast ne Schüler-Berechtigungskarte, Schulstempel 07 - gültigkeit bis 09. ?
Der Zugbegleiter hat diese nicht anerkannt und dir ne Fahrpreisnacherhebung ausgestellt. Die du logischerweise nicht zahlen wolltest. Inkasso-Drohung ging raus (Normal^^)
Du hast ne neue Schüler-Berechtigungskarte geholt.
Und was genau hat die Kollegin im Reisezentrum mit der Karte gemacht?
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| Beitrag vom 15.01.2010 - 14:03 |
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| 4 Beiträge - Einmalposter
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Um das nochmal kurz klarzustellen:
Ich hatte damals eine Schülerberechtigungskarte, sowie gültige Fahrkarten dabei, vorgezeigt und sogar über meinen Schülerausweis nachweisen können, dass ich immer noch Schüler bin.
Der Grund, warum mein (von einer Mitarbeiterin der Bahn ausgestellter) Schülerberechtigungsausweis beanstandet wurde war das Gültigkeitsdatum, dass ebenfalls von der Bahnmitarbeiterin am Schalter eingetragen worden war.
Ich wusste nicht, dass so ein Ausweis insgesamt nur 1 Jahr lange gültig sein darf. Das steht auch weder auf dieser Berechtigungskarte, noch wäre ein normaldenkender Mensch auf den Gedanken gekommen, die von der Bahnmitarbeiterin eingetragene Gültigkeit in Frage zu stellen...
Wie gesagt. Die Fahrkartenanguckerin hat.
Wäre ich in dem Augenblick nicht so perplex gewesen, hätte ich ihr meinen Ausweis verweigert und darauf bestanden, dass sie die Polizei verständigt.
Wäre sicher ein hübscher kleiner Aufstand geworden bei dem ich einen Bekannten von der Bildzeitung hätte hinzuziehen können. Aber gut.
Hatte ich nicht getan - und damit den größten Fehler begangen.
Mir wurde eine Fahrgebührennacherhebung ausgestellt. Und auf der steht großkotzig "Herr XY konnte heute bei der Fahrkartenkontrolle keinen gültigen Fahrschein vorweisen".
Wenn ich jetzt also doch gerichtlich gegen die Bahn vorgehen will müsste ich erstmal Leute ausfindig machen, die vor einem halben Jahr - ja, solange hat man sich beim Dienstleister Nr. 1 in Deutschland Zeit gelassen - mit mir im Zug saßen und sich daran erinnern können, dass ich damals meine Fahrkarten dabei hatte.
Die Bahn jedenfalls hat "den Vorfall untersucht" und mich über ein Schreiben informiert, dass ich nur den Ermäßigten Preis bezahlen müsse, weil ich immerhin Eigentümer gültiger Karten war und sie nur vergessen habe - DEM WAR NICHT SO.
Nur müsste ich um das zu beweisen Leute mit Vor Gericht schleppen, die das bestätigen.
Wie gesagt. Die Bahn hat für alle Fälle eine Standart-Anschuldigung, die den Kunden gleichermaßen vorgeworfen wird. Und wer dabei ungerecht behandelt wird, steckt seinerseits erstmal in der Schwierigkeit, dass er nach einem halben Jahr nicht mehr so genau weiß, wer damals neben ihm im Abteil war.
Dass die Kontrolleuse sich noch dran erinnert, wage ich zu bezweifeln.
PS: Ich will natürlich nicht bezahlen, wenn ich auf diese Weise durch Fehler der Bahn wie ein Schwarzfahrer behandelt werde, obwohl ich gänzlich unschuldig mit gültigen Karten im Zug saß!!
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| Beitrag vom 17.01.2010 - 01:22 |
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Nun was ich nicht verstehe, was zur Hölle hast du von der Bahn bekommen?
Du bist Azubi und hast damit einen Berechtigungsausweis für Schüler der Berufsschule. Du bekommst eigtl von der Bahn nur den Ausweis den du selbst ausfüllst und von der Berufsschule Gültig schreiben lässt, nicht von der DB.
Und das dieser Jedes Schuljahr neuabgestempelt werden muss, ist logisch, den so sollte es auch drauf stehen.
Und ich spreche aus erfahrung, ich selbst bin Azubi im 2 Lj. und habe eine Berechtigungskarte die ich vom Verkehrsunternehmen bekommen habe, selbst ausgefüllt, von meiner Berufsschule gültig geschrieben bekommen habe (Bei mir steht drauf: Beginn: Monat/Jahr) 09/2009 ------------ Ende: Monat/Jahr 08/2010 Schulstempel Unterschrift der Berufsschule und dadrüber halt 09/2008 ---- 08/2009)
Weiterhin gilt in Deutschland: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das klingt hart, ist aber leider Alltag.
Und so wie ich dies oben beschrieben habe, stehts auch in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
Du kannst also nichts machen.
lg Chung
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| Beitrag vom 17.01.2010 - 11:44 |
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| Berechtigungskarte zur Nutzung von Schülerzeitkarten |
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| 4 Beiträge - Einmalposter
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Auf diesem Ding steht NICHT, dass es längstens ein Jahr lange gültig ist, bzw. jedes Jahr einen neuen Stempel braucht.
Es wurde ausgefüllt vo...
Mir: Mein Name, mein Geburtsdatum, mein Wohnort
Fahrstrecke zwischen wo und wo., Unterschrift
Meiner Schule: Datum, Datum, bis zu dem meine
Ausbildung geht, Stempel meiner Schule
Unterschrift des Rektors auf dem Stempel
DB-Schalter: Datumsstempel, Gültig bis, Geprüft-
Unterschr.
Wovon ich die ganze Zeit schreibe und was keine Mitarbeiter der DB bisher entweder verstehen konnte oder auch nur wollte....
Die Mitarbeiterin am Schalter, die die Gültigkeitsdauer eingetragen hat, hat auf gut deutsch gesagt Mist gemacht. Sie hat am 4.Oktober 07 die Gültigkeit der Berechtigungskarte statt bis September 08 auf September 09 datiert.
Wer jetzt von mir als Kunden erwartet, ich könne wissen müssen, dass das nicht richtig war und das ich jetzt deshalb dafür grade stehen soll, ist ernsthaft nicht ganz richtig im Kopf.
Ich hab weil du so drauf bestehst, es müsse unbedingt so sein, nochmal alles genau unter die Lupe genommen. Außer dem von Hand eingetragenen Feld, dass die Bahnmitarbeiterin ausfüllte, ist kein Hinweis auf eine längstmögliche Gültigkeit drauf.
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| Beitrag vom 18.01.2010 - 02:07 |
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| 4 Beiträge - Einmalposter
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Chung...
Es ist wirklich beeindruckend wie du hinter der Bahn stehst, bei egal welchem Sachverhalt der hier so dargestellt wurde.
Die Zeiten zu denen Du schreibst, legen auch nahe, dass es zu Deiner Arbeit gehört, zu beschönigen was hier an unangenehmen Vorfällen zur Sprache kommt.
Was ich ganz einfach zum Ausdruck bringen will ist, dass die Bahn bei einem Problem, das sie selbst (durch ihre Mitarbeiterin am Schalter) verursacht hat, so unverschämt mit den eigenen Kunden umgeht, wie es sich kein Unternehmen erlauben darf, dass fürchten muss, seine Kundschaft an die Konkurrenz zu verieren.
Anstatt in einem Forum wie hier Dinge zu beschönigen würde ich es wirklich begrüßen, wenn nach Möglichkeiten gesucht werden würde, wie man kundenfreundlicher werden kann. Und damit meine ich nicht "noch tollere Angebote". Ich spreche vom Umgang mit Reklamationen etc.
Jeder Kunde, der Opfer eines Irrtums wird, steht dumm da. Wenn er nicht aufgepasst hat, ein paar Fotos gemacht und einige Zeugen verpflichtet hat, die den "Tathergang" schildern können, muss er zähneknirschend ein Erhöhtes Entgelt oder eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, ohne selbst etwas verschuldet zu haben.
Sag nicht, das sei nicht so. Es ist Alltag und jeder hat in der ein oder anderen Weise schon einmal etwas in der Richtung mitbekommen.
Warum müssen Kunden sich in dieser Weise rechtfertigen? Ist das der Umgang eines Unternehmens mit einer Zukunft?
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| Beitrag vom 18.01.2010 - 02:32 |
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| 10 Beiträge - Grünschnabel
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Ich arbeite selbst bei der Bahn und mich regen solche "Paragraphenreiter" genauso wie dich tierisch auf. Da der Fehler ja offensichtlich von Seiten der Bahn ausging und du nachweislich zum Zeitpunkt der Kontrolle noch Azubi warst,wäre es ohne Probleme am Schalter der DB vom Angestellten möglich gewesen,deinen Fall mit dem Hinweis ESV(Eisenbahnseitiges Verschulden) mit einer Zahlung von 0,00 und Ausgabe einer Quittung an Dich über selbigen "Betrag" zu den Akten zu legen.
Auch wenn sicherlich immer Leute versuchen,die Bahn zu verarschen,dann hätte man deinen Fall definitiv nicht als solchen erkennen können... Sorry für den Ärger
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| Beitrag vom 06.02.2010 - 02:01 |
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Sooo nach langer Beratung mit einigen Kollegen und Vorgesetzten nun meine Antwort:
Fahrstrecke zwischen wo und wo.,
Es handelt sich aber nicht zufällig um einen Berechtigungsausweis für einen Verkehrsverbund?
Es ist wirklich beeindruckend wie du hinter der Bahn stehst, bei egal welchem Sachverhalt der hier so dargestellt wurde. Die Zeiten zu denen Du schreibst, legen auch nahe, dass es zu Deiner Arbeit gehört, zu beschönigen was hier an unangenehmen Vorfällen zur Sprache kommt.
Es gehört nicht zu meiner arbeit, ich seh das jetzt mal nicht als persönlichen angriff auf mich.
Ich beschönige rein gar nichts, ich versuche nur die Fakten rauszufilten die relevant sind. Stell dir vor du kriegst nen RIESIGEN Kuchen vorgesetzt und in der Mitte des Kuchen ist der Schlüssel zu deinem Auto. Nun kämpfst du dich bis zur Mitte durch um deinen Autoschlüssel zu bekommen. Diese Situation habe ich^^
Was ich ganz einfach zum Ausdruck bringen will ist, dass die Bahn bei einem Problem, das sie selbst (durch ihre Mitarbeiterin am Schalter) verursacht hat, so unverschämt mit den eigenen Kunden umgeht, wie es sich kein Unternehmen erlauben darf, dass fürchten muss, seine Kundschaft an die Konkurrenz zu verieren.
Da geb ich dir 100%tig Recht. Das hätte definitiv anders gelöst werden müssen, Grundsätzlich gilt, der Kunde (Also du) hat immer Recht.
Anstatt in einem Forum wie hier Dinge zu beschönigen würde ich es wirklich begrüßen, wenn nach Möglichkeiten gesucht werden würde, wie man kundenfreundlicher werden kann. Und damit meine ich nicht "noch tollere Angebote". Ich spreche vom Umgang mit Reklamationen etc.
Nun hier wird nichts beschönigt, nur kanns man hier auch nicht "die Bahn" verändern, das sollte dir bewusst sein.
Jeder Kunde, der Opfer eines Irrtums wird, steht dumm da. Wenn er nicht aufgepasst hat, ein paar Fotos gemacht und einige Zeugen verpflichtet hat, die den "Tathergang" schildern können, muss er zähneknirschend ein Erhöhtes Entgelt oder eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, ohne selbst etwas verschuldet zu haben. Sag nicht, das sei nicht so. Es ist Alltag und jeder hat in der ein oder anderen Weise schon einmal etwas in der Richtung mitbekommen.
Nun, in der Regel ist es so das wenn du ohne gültige Fahrkarte angetroffen wirst, dir eine Fahrpreisnacherhebung (Kurz FN) ausgestellt wird, die kostet dich im ersten Moment nichts außer ein müdes lächeln den Zugbegleiter gegenüber. Fordert er dich auf sofort bei ihm zu Zahlen -> Verweigern und an die Clearing Hotline verweisen die Regeln das für dich ohne Probleme und ohne Zusatzkosten für DICH.
Du nimmst die FN an, gehst in den Widerspruch, dies wird geprüft, wird dieser Abgelehnt gehst du daraufhin wieder in widerspruch. (Tipp -> Widersprüche immer im Reisezentrum abgeben, spart Porto!) Sollte das ganze kein Ergebnis erzielen geht das ganze an eine Schlichtungsstelle, meistens übernimmt das der Kundendialog (Nahverkehr bzw Fernverkehr je nach Zuständigkeit) die das Kundenfreundlich klären. (Positive Selbsterfahrung^^)
Warum müssen Kunden sich in dieser Weise rechtfertigen? Ist das der Umgang eines Unternehmens mit einer Zukunft?
Es ist ja so, das du etwas von der Bahn möchtst, eine Beförderung, wird diese warum auch immer nicht durchgeführt bzw. kannst du keine Fahrkarte vorweisen gibts die FN. Dann bist du in der Beweispflicht das du eine hast, dies geht wie oben beschrieben im Normalfall ohne weitere Probleme über die Bühne, kostet dich paar Minuten des Lebens und nen Brief aber kein Porto.
Der Bahnbetrieb selbst ist sehr komplex, leider kommt es daher immer mal wieder zu einigen Problemen die nicht passieren sollten aber auch das Personal der Bahn sind Menschen. So wie du und ich auch.
Auch wenn es eine sagen wir mal, bescheiden schöne Situation für dich ist, ist es kein Problem das man nicht zu deiner zufriedenheit lösen kann.
Ein Tripp von uns:
eine e-mail an den Kundendialog mit dem Vorfall und Kopie der Fahrpreisnacherhebung.
Kundendialog@bahn.de
lg Chung
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| Beitrag vom 06.02.2010 - 02:27 |
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